So wurden die Taten vor Gericht aufgearbeitet

Mehr als fünf Jahre, von 2013 bis 2018, dauerte der NSU-Prozess in München. Fünf Menschen standen vor dem Oberlandesgericht – Beate Zschäpe und vier Unterstützer der Gruppe. Am Ende wurden alle zu Gefängnisstrafen verurteilt. Doch ob damit Gerechtigkeit hergestellt wurde, ob der Fall NSU damit aufgeklärt ist – daran haben viele Beteiligte Zweifel. In diesem Kapitel sehen wir uns an, was auf dem Weg zum Urteil geschehen ist.

Der NSU-Prozess begann am 6. Mai 2013. Damals war noch nicht absehbar, dass er so lang werden würde. Klicke dich mit den Pfeilen durch die wichtigsten Momente.

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Der Ort des Verfahrens

Der Journalist und Mitautor dieses E-Books, Tom Sundermann, hat den NSU-Prozess für zahlreiche Medien begleitet und viele Verhandlungstage live im Gerichtssaal miterlebt. Im Video erzählt er von seinen Erinnerungen und Eindrücken aus dem Prozess, der mehr als 5 Jahre lang gedauert hat.

Die UnterstützerInnen des NSU

Der Mammutprozess dauerte vor allem deshalb so lange, weil er nicht nur gegen Beate Zschäpe als letztes lebendes Mitglied geführt wurde, sondern das Ziel hatte, das personelle und strukturelle Netzwerk hinter dem Trio aufzudecken. Ohne die Unterstützung von V-Leuten, Sympathisanten und anderen Weggefährten hätten es Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe wohl nicht geschafft, so lange unentdeckt zu bleiben. Werfen wir einen Blick auf bedeutsame Fragen, die das Gericht ebenso bis ins letzte Detail klären musste, um ihr Urteil zu begründen:

Die Anklage

Das Urteil entspricht nahezu vollständig den Erkenntnissen, die die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage vorgelegt hat. Darum lässt sich die Anklageschrift lesen wie eine Begründung des Urteils – bis die „offizielle“ schriftliche Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts vorliegt, wird es noch einige Zeit dauern.

In der Anklageschrift führt die Bundesanwaltschaft detailliert auf, warum sie Beate Zschäpe für eine Terroristin hält. Der Text wurde in der Anfangszeit des Prozesses 2013 verlesen.

Anklageschrift

Die Angeschuldigte Zschäpe und die am 4. November 2011 verstorbenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos kamen in der Zeit zwischen dem 26. Januar 1998 und dem 18. Dezember 1998 in Chemnitz überein, sich auf Dauer zu einem fest organisierten Verband zusammenzuschließen mit dem Ziel, aus der Illegalität heraus durch Mord- und Sprengstoffanschläge ihre nationalsozialistisch geprägten völkisch-rassistischen Vorstellungen von einem „Erhalt der deutschen Nation“ zu verwirklichen und· die Veränderung von Staat und Gesellschaft in diesem Sinne zu befördern.
(…)
Sie ersannen ein Konzept, um ihre ideologischen Auffassungen nach dem Grundsatz „Taten statt Worte“ umzusetzen. Danach sollten zunächst Menschen südeuropäischer, vornehmlich türkischer Herkunft, durch die die Gruppe nach ihren völkisch-rassistischen Vorstellungen den „Erhalt der deutschen Nation“ bedroht sah, willkürlich ausgewählt und durch hinrichtungsgleiche Erschießungen getötet werden. Durch die Verwendung ein und derselben Schusswaffe sollten diese Taten in der Öffentlichkeit bewusst als serienmäßige Hinrichtungen wahrgenommen werden. Zu diesem Zweck beschafften sich die Angeschuldigte Zschäpe sowie Böhnhardt und Mundlos spätestens 1999 oder Anfang 2000 über die Mitangeschuldigten Wohlleben und Schultze die Pistole Ceska 83 mit einem Schalldämpfer. Ferner sollte durch Sprengstoffanschläge gleichzeitig eine größere Anzahl von Opfern getroffen werden. Dadurch sollte die durch die Mordanschläge hervorgerufene Verunsicherung in den Bevölkerungsteilen mit Migrationshintergrund noch verstärkt, das Vertrauen in den Staat geschwächt und die ausländischen Mitbürger zum Wegzug veranlasst werden.
(…)
In Verfolgung ihrer Ziele töteten die Mitglieder der terroristischen Vereinigung „NSU“ Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatplans in der Zeit vom 9. September 2000 bis zum 6. April 2006 jeweils in bewusstem und gewollten Zusammenwirken acht Menschen türkischer und einen Menschen griechischer Abstammung allein wegen deren nichtdeutscher Herkunft. Alle Taten richteten sich gegen Unternehmer und wurden während üblicher Ladenöffnungszeiten begangen. Die Mordanschläge trafen – worauf es den Tätern ankam – die arg- und wehrlosen Opfer, denen stets aus kürzerer Entfernung in den Kopf geschossen wurde, völlig überraschend in einer Alltagssituation, in der die Opfer nicht mit einem Angriff der ihnen darüber hinaus unbekannten Täter rechneten. Die Täter konnten jeweils unerkannt entkommen.
(…)
Bis zur Auflösung der Vereinigung am 4. November 2011 sah es die Angeschuldigte als ihre Aufgabe, entweder alleine oder gemeinsam mit ihren Komplizen die stets im Untergrund bestehende Vereinigung an sich sowie deren Mitglieder dadurch abzutarnen, dass sie sowohl für die gemeinsamen Lebensverhältnisse als auch für die Reisebewegungen von Böhnhardt und Mundlos nach außen den Anschein der Legalität erzeugte. Das galt insbesondere für die Durchführung der einzelnen, in allen Fällen gemeinsam geplanten Anschläge und Raubüberfälle, die ohne eine im jeweiligen Einzelfall sichere Legendierung, einen sicheren Ausgangspunkt und einen sicheren Rückzugsraum über einen derart langen Zeitraum hinweg und in dieser Häufung nicht möglich gewesen wären. Als Gründungsmitglied einer Kerngruppe, die ihre nationalsozialistisch geprägten rassistischen Vorstellungen unterschiedslos teilte und deren einzige Zweckbestimmung die Tötung von Menschen war, wusste die Angeschuldigte dies und wollte auch in jedem Einzelfall den Erfolg.

Zschäpes Verteidigung

Am 9. Dezember 2015 nahm Beate Zschäpe selbst Stellung zu den Vorwürfen – allerdings nicht, indem sie selber sprach. Sie ließ einen ihrer Anwälte einen langen Text verlesen, in dem Stellung zu den Vorwürfen der Anklage bezogen wurde. Später beantwortete Zschäpe – ebenfalls in schriftlicher Form – Fragen des Gerichts.

Diesen Text, aus dem hier Auszüge wiedergegeben werden, verlas ihr Anwalt 2015:

Zschäpes Text

Ich war geschockt. Ich konnte nicht fassen, was die beiden getan hatten. Ich bin daraufhin regelrecht ausgeflippt. Ich wusste nicht, wie ich auf diese unfassbare Tat reagieren sollte. Auf meine massiven Vorwürfe, wie man so etwas tun könne, reagierte Uwe Mundlos lediglich dahingehend, dass eh alles verkackt sei und dass er es zum knallenden Abschluss bringen wolle. Was er damit meinte, erfuhr ich kurze Zeit später von Uwe Böhnhardt.
Uwe Mundlos erwiderte, dass sie – gemeint sind Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt – genau gewusst hätten, wie ich reagieren würde und dass sie mir deshalb drei Monate lang nichts gesagt hätten.
(…)
Ich stellte Uwe Böhnhardt zur Rede. Dieser bestätigte mir den Geschehensablauf mit der gleichen Begründung wie ich ihn zuvor von Uwe Mundlos erfahren hatte. Auf meine Frage, warum sie einen Menschen getötet hatten, erhielt ich keine klare Antwort. Es wurden Argumente vorgetragen wie: Perspektivlosigkeit, Gefängnis und insgesamt bestehende Frustration. Für mich waren dies keine nachvollziehbaren Erklärungen. Es wurde mit keinem Wort erklärt, dass der Mord politisch motiviert gewesen sei. Beide berichteten mit keinem Wort, dass Enver Simsek deshalb sterben musste, weil er Ausländer war. Bis zum heutigen Tag weiß ich die wahren Motive der beiden nicht, und ich schließe nicht aus, dass sie mir nicht die Wahrheit gesagt haben, was ihre wahren Motive waren. Gedanken, sich öffentlich zu dieser Tat zu bekennen oder sich damit zu brüsten oder damit öffentlich zu politisieren, wurden nicht mit einem Wort erwähnt.

Mit dem Umstand konfrontiert, dass ich nun auch in einen Mord verwickelt war, eröffnete ich den beiden, dass ich mich der Polizei stellen wolle. Angesichts der drohenden langjährigen Freiheitsstrafe wegen der Raubüberfälle war ich mir zwar nicht im Klaren, ob ich mich tatsächlich stellen würde, wollte den beiden aber klarmachen, dass ihr Handeln für mich inakzeptabel und unerträglich war. Sie überraschten mich mit der Erklärung, dass sie sich in diesem Fall selbst töten wollten.
(…)
In der Anklageschrift ist wiederholt aufgeführt, ich hätte die Abtarnung der Abwesenheit von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt während aller Tatbegehungen vorgenommen. Es ist richtig, dass ich im Laufe von 13 Jahren ein paar Mal – ich erinnere mich an zwei oder drei Begebenheiten – die Identität der beiden gegenüber Nachbarn geleugnet hatte, wenn diese mich auf die beiden und deren Tätigkeiten angesprochen hatten. Die Schlussfolgerung des Generalbundesanwaltes, ich sei deshalb mit den Morden der beiden einverstanden gewesen, weise ich zurück.

Mein Handeln muss vor dem Hintergrund beleuchtet werden, dass nicht nur Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, sondern auch ich auf der Flucht waren beziehungsweise in der Illegalität lebten. Deshalb lag es in meinem Interesse, dass Nachbarn hinsichtlich unserer Identität nicht misstrauisch wurden.
(…)
Ich fühle mich moralisch schuldig, dass ich zehn Morde und zwei Bombenanschläge nicht verhindern konnte. Ich fühle mich moralisch schuldig, dass ich nicht in der Lage war, auf Uwe Mundlos und auf Uwe Böhnhardt entsprechend einzuwirken, unschuldige Menschen nicht zu verletzen und nicht zu töten. Ich hatte Angst davor, dass sich beide umbringen und dass ich mit ihnen meine Familie, allen voran Uwe Böhnhardt, verlieren würde.

Aufgaben

Nenne drei Umstände, weshalb sich der Prozess so in die Länge zog. Beziehe dich in deiner Antwort auf auf die Chronologie des NSU-Prozesses!

Diskutiere mit deinen Banknachbarn, warum es so wichtig war, dass die Medien so ausführlich über den Prozess berichtet haben. Sieh dir dazu auch das Video an.

Lies Dir die Anklage gegen Beate Zschäpe durch. Welche Vorwürfe werden gegen das Trio insgesamt, welche werden speziell gegen Zschäpe erhoben?

Stelle nun die Verteidigung Zschäpes der Anklageschrift gegenüber.

a) In welchen Punkten geht Zschäpe direkt auf die Anklageschrift ein? Wie versucht sie diese Anklagepunkte zu entschärfen?

b) Welche Verteidigungsstrategie wählt Zschäpe augenscheinlich? Findest Du ihre Verteidigung glaubwürdig? Begründe Deine Meinung!